Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat entschieden, die Übergangsfrist bis zum 2. April zu nutzen und die bestehenden Maßnahmen zum Infektionsschutz in Schulen auf der Grundlage der bestehenden Coronabetreuungsverordnung aufrecht zu erhalten. Bis Samstag, 2. April 2022, wird also § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in allen Innenräumen der Schule beibehalten. Danach endet diese Pflicht. Besonders in der letzten Woche vor den Osterferien können Masken freiwillig im Schulgebäude getragen werden. Den Prüfungsklassen empfehlen wir das dringend!
Bleiben Sie gesund!
- Informationsblatt zu den Verhaltensregeln im Corona- Schuljahr 2021/2022 nach §36 IfSG
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